Eine Frau sitzt mit einem Laptop auf dem Sofa.
Grafik: Zwei Männchen stehen vor einem Quadrat. Mit Pfeilen entsteht ein Kreislauf zwischen dem Quadrat und den Männchen.

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Steuerfrei statt Steuerfalle

So vererben Sie Millionendepots richtig

Wer große Vermögenswerte besitzt, sollte sich grundsätzlich frühzeitig über seinen Nachlass Gedanken machen, um hohe Erbschaftsteuern für seine Nachkommen zu vermeiden. Auch und insbesondere gilt dies für das Vererben von Wertpapierdepots, das einige steuerliche Tücken birgt, wenn nicht beizeiten vorgesorgt wird. Denn: Die Erbschaftsteuer bemisst sich nach den Kursen am Todestag des Erblassers. Haben die Erben dann keinen direkten Zugriff auf das Depot und fallen die Wertpapiere zwischenzeitlich im Wert, kann es zu einer Situation kommen, in der eine hohe Erbschaftsteuer mit einem schlechten Verkaufswert einhergeht – ein unvorteilhaftes Geschäft für die Erben.

Grafik: Zwei Männchen stehen vor einem Quadrat. Mit Pfeilen entsteht ein Kreislauf zwischen dem Quadrat und den Männchen.

Wie lässt sich dies verhindern und die Vermögensübertragung zu Lebzeiten durch legale Steuertricks gestalten? Dazu hat ttp Vorstand und Certified Financial Planner Frank Hansen als Vorstandsvorsitzender des Deutschen Verbands vermögensberatender Steuerberater im Gespräch mit den Deutschen Wirtschaftsnachrichten wertvolle Tipps gegeben.

Eine Essenz des kürzlich erschienenen Artikels finden Sie im Folgenden.

Handlungsfähig dank Vorsorgevollmacht

Das Ausstellen einer Vorsorgevollmacht ermöglicht es Erben, in Anbetracht drohender Kursverluste Wertpapiere zu verkaufen, um die eingangs beschriebene Situation zu vermeiden. Frank Hansen rät dazu, eine entsprechende Vollmacht nur auf eine Person ausstellen zu lassen, damit die Bank nicht die zeitraubende Zustimmung weiterer Bevollmächtigter verlangt, sowie von beschränkten Vollmachten der Einfachheit halber abzusehen. Auch empfiehlt sich es, einen Notar beim Aufsetzen des Dokuments hinzuziehen, da notarielle Vollmachten höhere Akzeptanz bei Banken finden. Die Kosten hierfür richten sich nach der Vermögenshöhe und betragen beispielsweise rund € 400,00 bei Erbschaften von etwa € 200.000,00. Da die Geschäftsbedingungen von Banken voneinander abweichen, macht es Sinn, die ausgestellte Vollmacht beim jeweiligen Institut zur Prüfung vorzulegen, um sicherzustellen, dass der Erbe im Ernstfall tatsächlich frei agieren kann.
 

Erbschaftsteuer senken – oder umgehen

Mit legalen Steuertricks kann die Erbschaftsteuer bis auf null reduziert werden. Wie, das zeigt Frank Hansen anhand zweier Bespiele auf. Beim Nießbrauchdepot geht das Eigentum am Vermögensstock noch zu Lebzeiten an das Kind über, das jedoch keinen Zugriff darauf hat, während die Erträge an den ursprünglichen Eigentümer fließen. Im Erbfall zieht das Finanzamt den Nießbrauchs- vom Depotwert ab. Besteuert wird dann nur die Differenz.

Ein anderer Weg, um Erbschaftsteuer zu vermeiden, ist ein Depot im Versicherungsmantel – eine Form der Risikolebensversicherung, bei der das Wertpapiervermögen in einem Depot im Zugriff des Kunden liegt und nicht bei einer Versicherungsgesellschaft. Abgeltungssteuern werden hier gestundet und verbleiben im Depot, wo sie zusätzliche Erträge abwerfen. Ist der Eigentümer des Depots mindestens 62 Jahre alt und hat den Versicherungsmantel bis dahin mindestens zwölf Jahre gehalten, ist beim Verkauf nur die Hälfte der Erträge zu versteuern – ein Vorteil, der auch auf Erben übergeht.

Weitere wichtige Tipps für Erblasser und Erben

Frank Hansen weist darauf hin, zusätzlich zu den spezifischen Ratschlägen darauf zu achten, Freibeträge in der Erbschaftsteuer auszuschöpfen. So können z. B. alle zehn Jahre steuerfrei € 500.000,00 an Ehepartner und € 400.000,00 an Kinder übertragen werden. Frank Hansens Empfehlung lautet, sein Testament zunächst mithilfe eines Anwalts und erst ab Mitte des 60. Lebensjahres notariell aufsetzen zu lassen. Da der Anwalt nach Stunden, der Notar jedoch nach Gegenwartswert abrechnet, spart dies Kosten.

Erben von Wertpapierdepots legt Frank Hansen nahe, die folgenden Punkte zu prüfen:

  • Bestehen Bezugs- oder Nießbrauchrechte?
  • Im Falle eines Schweizer Depots: Wurden die Kapitalerträge in Deutschland gemeldet? Andernfalls ist eine Selbstanzeige beim Finanzamt erforderlich.
  • Wurde die Depotbank gewechselt, so dass mögliche Verluste nicht via Verlustbescheinigung übertragen wurden und damit zu hohe Kapitalerträge in die Ermittlung der Erbschaftsteuer fließen?

Für mehr Informationen lesen Sie den vollständigen Artikel oder wenden Sie sich gerne an unsere Vermögensexperten bei ttp!

07. Juni 2023
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Betriebswirt . LL.M.
Frank Hansen
Wirtschaftsprüfer . Steuerberater . Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.)
Flensburger Straße 21
24837 Schleswig
Fax: +49 (0) 4621 / 96 46-21
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