Am Thema Nachhaltigkeit kommt heute kein Unternehmen vorbei, das Wert auf ein zeitgemäßes Image legt. Doch Vorsicht bei reinen Lippenbekenntnissen! Mit den Berichtspflichten, die nun schrittweise für Unternehmen eingeführt werden, hält ein neues Maß an Transparenz Einzug.
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Nachhaltigkeitsberichterstattung wird verpflichtend
Die neue Berichterstattung erfordert umfangreiche qualitative und quantitative Informationen und Darstellungen der sogenannten ESG-Kriterien, das heißt der Themenkomplexe Umwelt (Environment), Soziales/Gesellschaftliches (Social) und Unternehmensführung (Governance).
Wer in welcher Form zu berichten hat und welche Tragweite das Thema zukünftig für Unternehmen besitzt, erfahren Sie im Folgenden.
Hier wird genau hingeschaut: Form und Inhalt des Berichts
Die gesetzlichen Vorgaben für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung finden sich in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), einer Richtlinie, die wiederum auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) fußt.
Unternehmen bestimmter Form und Großenordnung sind damit verpflichtet, in ihrem (Konzern-)Lagebericht einen klar abgegrenzten Abschnitt zum Thema ESG aufzunehmen, der umfangreiche qualitative wie quantitative Informationen beinhaltet, die unter anderem Einfluss auf die Bewertung von Vermögenswerten, Schulden und Erträgen haben.
Zu den nicht-finanziellen Schlüsselfaktoren zählen etwa der Umgang mit Menschenrechten und die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung. Ebenfalls sind anzugeben, wie viel Prozent von Umsatz, Investitionen und Betriebsausgaben jeweils als nachhaltig einzustufen sind.
Doch sind diese Angaben tatsächlich von öffentlichem Interesse? Und ob!
Mehr als reine Formsache: die strategischen Konsequenzen
Investoren können dem Nachhaltigkeitsbericht wertvolle Erkenntnisse dazu entnehmen, ob ein Unternehmen perspektivisch durch Aktivitäten mit Umweltauswirkungen höhere Kosten für Schutzmaßnahmen zu erwarten hat oder im Hinblick auf seine gesellschaftliche Verantwortung Ausgaben für entsprechende soziale Programme planen muss. Dies hätte relevante Auswirkungen auf die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung und beeinflusst möglicherweise die Erfolgserwartungen.
Doch nicht allein monetäre Motive spielen heutzutage eine Rolle bei Investoren oder auch Kunden sowie Stakeholdern aller Art. Vielmehr geht es um die Nachhaltigkeit als solche. Schneidet ein Unternehmen in der Berichterstattung positiv ab, wirkt sich dies förderlich auf sein Image aus – und andersherum. Wer nicht nachhaltig und somit fortschrittsorientiert agiert, verliert an Ansehen. Und damit in letzter Konsequenz auch an Unternehmenswert.
Nicht mehr lange: Für wen und ab wann die Regelungen gelten
Im ersten Schritt gilt die neue Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2025 für alle großen Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie alle großen Gesellschaften mit einer Bilanzsumme über € 20 Mio., Umsatzerlösen über € 40 Mio. und/oder mehr als 250 Beschäftigten. Ab dem Geschäftsjahr 2026 sind dann auch alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften in der Pflicht.
Auf der To-Do-Liste: So ist Ihr Unternehmen gut vorbereitet
Unsere Empfehlung ist es, sich rechtzeitig damit zu befassen, welche Anforderungen für die Berichterstattung zu erfüllen sind, denn der Aufwand für die initiale Erstellung ist keinesfalls zu unterschätzen – ebenso wie der Einfluss auf Ihr Image bei negativen Aspekten!
Fokussieren Sie sich dabei auf die für Ihr Unternehmen relevanten Themen, bei denen Sie glaubwürdig Ziele, Maßnahmen und Herausforderungen darstellen können. Lieber ein Nachhaltigkeitsbericht mit Substanz als eine wenig glaubwürdige „Werbebroschüre“!