Was Sie beim Registrieren oder Kaufen einer Domain beachten müssen

Die Idee für die eigene Internetseite steht, der eigene Online-Shop will online gestellt werden – was jetzt noch fehlt ist ein passender Domainname. Dieser sollte Besucher neugierig machen, gut in Suchmaschinen ranken und thematisch gut zur eigenen Seite passen. Bei der Registrierung oder dem Kauf und späteren Verwendung einer Domain sollten Sie aber die häufigsten Fehler und rechtlichen Fallstricke kennen.

Immer noch gibt es im Internet die Meinung, dass man bei der Registrierung einer eigenen Domain genau „den“ Domainnamen wählen sollte, der am besten zum Projekt passt. Das stimmt zwar aus Marketinggesichtspunkten, nicht jedoch ohne den Nachsatz „... solange die Domain keine fremden Rechte verletzt.“ 

Zwar kann eine freie Domain ganz schnell registriert werden oder mit einem so genannten Providerwechsel-Antrag vom bisherigen Inhaber übernommen werden, jedoch sollten vor einer Domainregistrierung eine Menge möglicher Rechtsverletzungen überprüft werden, damit man nicht Gefahr läuft, eine kostenpflichtige Abmahnung wegen der Domainnutzung zu erhalten.

Möchte man eine Domain registrieren oder kaufen, sollte deshalb unbedingt vorher geprüft werden, ob die gewünschte Domain folgende Bestandteile enthält. Ist auch nur eine Frage mit „JA“ zu beantworten, so sollte von der Registrierung bzw. dem Kauf der Domain besser abgesehen werden:

1. Enthält die Domain Markennamen und Namen von Unternehmen?
2. Enthält die Domain Namen von Prominenten?
3. Enthält die Domain Titel von Zeitschriften, Filmen oder Software?
4. Wurde die Domain gezielt als „Tippfehler-Domain“ einer bekannten Domain registriert?

Ganz gleich, ob eine Domain im Rahmen eines Kaufes erworben und durch einen Providerwechsel-antrag übernommen wird, vom bisherigem Besitzer aufgegebene (so genannte „expired“) Domains für die eigenen Zwecke registriert werden oder gänzlich neu registriert werden – ist Folgendes zu beachten: 

  • Keine „Blindregistrierungen“ von Domains

Gerade bei der Neuregistrierung von „expired domains“, die durch die Arbeit des Vorbesitzers schon gut in den Suchmaschinen positioniert sind, ist die Zeit bis zur erfolgreichen Registrierung von enormer Bedeutung, weil sich oft mehrere Personen für die Registrierung einer Domain interessieren, wenn diese erst einmal den Weg in Portale für expired-Domains gefunden hat. Dennoch kann auch an dieser Stelle nur davon abgeraten werden, Domains ohne etwaige rechtliche Prüfung quasi „blind“ zu registrieren – ansonsten drohen ganz schnell Abmahnungen, die selbst die interessanteste Domain ganz schnell zur Kostenfalle werden lassen können.

  • Kollisionsprüfung (Namens- und Markenrecherche) für den Domainnamen durchführen

Eine einfache Identitätsrecherche (= Überprüfung, ob ein Begriff in exakt der eingegebenen Form als Marke geschützt ist) kann beim Deutschen Patent- und Markenamt durchgeführt werden. Seit einiger Zeit bietet das DPMA dabei auch die Recherche nach EU-Marken und internationalen Marken an. Daneben sollte eine Ähnlichkeitsrecherche durch einen im gewerblichen Rechtsschutz qualifizierten Rechtsanwalt durchgeführt werden. Die Gefahr, dass die Rechte ähnlich klingender Wortmarken oder ähnlich aussehender Bildermarken verletzt werden, ist deutlich höher als die Verletzung identischen Marken.

  • Webseite rechtssicher gestalten

Hat man sich nach eingehender Recherche und gegebenenfalls durchgeführter rechtlicher Beratung zu einer Registrierung einer Domain für das eigene Projekt entschieden, ist es wichtig, dass auch die Website selbst rechtssicher gestaltet wird.

Insbesondere im Bereich des Impressums und beim Trennungsgebot zwischen dem redaktionellen und dem werbenden Teil kommt es immer wieder zu Rechtsverletzungen durch Webseitenbetreiber, die kostenintensive und nervenaufreibende Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände nach sich ziehen können.

Wenn Sie unter Ihrer Domain einen Shop oder kostenpflichtige Dienstleistungen betreiben wollen, ist eine Shop-Prüfung und AGB-Erstellung zu empfehlen.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Juli 2013.

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