Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer setzt schriftlichen Antrag voraus

Unternehmer benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für den Waren- oder Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat aktuell mitgeteilt, dass vermehrt Anträge auf Vergabe einer USt-IdNr. bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten Daten eingehen (Meldung vom 11.9.2020 „Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“). Daher weist das BZSt darauf hin, dass die Vergabe der USt-IdNr. ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt. Dies gilt auch für allgemeine Fragen zur Vergabe bzw. zu allen Fragen hinsichtlich der gespeicherten Daten oder der Eintragung von Euroadressen.

Der Antrag muss nachfolgende Informationen enthalten:

  • Name / Anschrift des Antragstellers,
  • Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird, 
  • Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags ist, dass der Antragsteller als Unternehmer bei seinem Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird und dem BZSt diese Daten bereits übermittelt wurden.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief November 2020.

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