Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettowert

Es gibt viele steuerliche Grenzwerte, z. B. € 35,00 bei Geschenken an Geschäftsfreunde, € 60,00 bei Aufmerksamkeiten, € 50,00 bei Sachbezügen, € 800,00 für geringwertige Wirtschaftsgüter (z. B. einen Bürostuhl). In der Praxis stellt sich hier oft die Frage, ob der Brutto- oder der Nettowert maßgebend ist.

Bei lohnsteuerlichen bzw. arbeitnehmerbezogenen Grenzwerten zählt grundsätzlich der Bruttowert. So sind Aufmerksamkeiten (z. B. Blumen, Genussmittel oder ein Buch) anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses eines Arbeitnehmers (z. B. Geburtstag) bis zu € 60,00 (brutto) steuerfrei. Auch die monatliche 50-€-Freigrenze für Sachbezüge stellt eine Bruttogrenze dar.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber anlässlich seines 50. Geburtstags ein Buch im Wert von € 58,00 (netto).

Da der Bruttowert des Buchs € 62,06 (€ 58,00 x 1,07) beträgt, ist die Freigrenze für Aufmerksamkeiten überschritten und es liegt in voller Höhe Arbeitslohn vor.

Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Grenze von € 35,00 pro Kopf und Jahr nicht überschritten wird. Sind Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist die 35-€-Grenze eine Nettogrenze, ohne Vorsteuerabzugsberechtigung handelt es sich demgegenüber um eine Bruttogrenze. 

Beispiel

Eine GmbH (vorsteuerabzugsberechtigt) macht dem Geschäftsfreund A ein Geschenk in Höhe von € 41,00 (inklusive 19 % USt). Ein weiteres Geschenk an A ist für 2023 nicht vorgesehen.

Da die GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sind die Kosten abzugsfähig (€ 41,00 / 1,19 = € 34,45).

Tipp: Bei den Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (€ 800,00 bzw. € 1.000,00 bei einem Sammelposten) wird immer auf den Nettowarenwert abgestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht. So ist beispielsweise auch bei Anschaffungen im Rahmen der Vermietungseinkünfte auf die Nettowerte abzustellen.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief Juli 2023.

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