Steuerpflichtiger Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay

Der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung über eBay kann nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 04. März 2015 sowohl einkommen- als auch umsatzsteuerpflichtig sein.

Der Kläger bestritt seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch den eBay-Verkauf von Bierdeckeln und Bieretiketten aus der privaten Sammlung seines Vaters. Die geerbte Sammlung umfasste etwa 320.000 Einzelteile und wurde vom Steuerpflichtigen durch Zukäufe fortgeführt. Veräußert wurden nur doppelte Exemplare. Hiermit erzielte er jährlich eBay-Umsätze zwischen € 18.000,00 und € 66.000,00. Das Finanzamt schätzte den erzielten Gewinn mit 20 % des Umsatzes und setzte gleichzeitig Umsatzsteuer fest. Hiergegen klagte der Steuerpflichtige vor dem Finanzgericht Köln, weil er kein Händler sei, der an- und verkaufe.

Das Finanzgericht Köln stufte den Steuerpflichtigen nach einer umfangreichen Würdigung verschiedener Kriterien – insbesondere wegen seiner intensiven und langjährigen Verkaufsaktivitäten – als Unternehmer und Gewerbetreibenden ein. Auch die Gewinnschätzung mit 20 % des Umsatzes beanstandete das Finanzgericht nicht.

Das Urteil zeigt einmal mehr, dass es im Steuerrecht auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. So hatte der Bundesfinanzhof beispielsweise entschieden, dass ein Briefmarkensammler, der aus privaten Neigungen sammelt, nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Dieser Fall ist, so das Finanzgericht Köln, aber nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar. In dem Fall des Bundesfinanzhofs war ein großer Teil der Sammlung en bloc aufgegeben und der Verkauf in einem Akt gewerblichen Auktionatoren übertragen worden. Im Gegensatz zu den umfangreichen Verkaufs- und Abwicklungstätigkeiten des Steuerpflichtigen über eBay wurde der Briefmarkensammler nicht als Händler aktiv.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Juni 2015. 

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