Steuerermäßigung für sommerlichen Wärmeschutz

Für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude kann eine Steuerermäßigung in Höhe von bis zu 20 % der Kosten in Anspruch genommen werden. Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau von Lüftungsanlagen
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als 2 Jahre sind
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung

Ab 2021 können auch Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes isoliert vorgenommen und gefördert werden. 

Wurden solche Maßnahmen im Jahr 2020 durchgeführt, sind sie nur begünstigt, wenn sie im Zusammenhang mit der Wärmedämmung von Wänden oder der Erneuerung bzw. dem erstmaligen Einbau von Fenstern und Außentüren erfolgten.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief Juni 2022.

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