Ost-West-Rentenangleichung führt nicht zur Neuberechnung des Freibetrags

Bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich der Besteuerungsanteil nach dem Jahr des Rentenbeginns: Bezieht ein Rentner seit 2005 oder früher eine Rente, beträgt der Besteuerungsanteil 50 %. Für jeden neu hinzukommenden Rentenjahrgang erhöht sich der Prozentsatz um jährlich 2 % (ab 2021 um 1 %), sodass der Besteuerungsanteil ab 2040 dann 100 % beträgt.

Für Rentner, die bis 2039 erstmals Rente erhalten, wird ein Freibetrag ermittelt. Dieser bleibt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit der Rente unverändert.

Der BFH hat am 03. Dezember 2019 entschieden, dass die zusammen mit der „normalen“ Erhöhung der Renten erfolgende Angleichung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau eine regelmäßige Rentenanpassung darstellt. Sie kann daher nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente (Rentenfreibetrag) führen.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Eheleute bezogen Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, berechnet nach dem aktuellen Rentenwert (Ost). Der Ehemann war der Ansicht, dass die Anpassung an das Westniveau zu einer Erhöhung des Rentenfreibetrags führen müsse, da er ansonsten zu niedrig sei.

Der BFH wies in der Einspruchsentscheidung darauf hin, dass reguläre Rentenerhöhungen nicht zu einer Erhöhung des Rentenfreibetrags führen. Dies gilt nicht nur für die „normalen“ jährlichen Rentenerhöhungen, sondern auch für die Anpassung der in den neuen Bundesländern gezahlten Renten an das Westniveau.

In beiden Fällen, so der BFH, kommt den regulären Rentenerhöhungen die soziale Funktion zu, die Stellung des Rentners im jeweiligen Lohngefüge zu erhalten und fortzuschreiben.

Tipp: Beruht die Änderung des Jahresbetrags der Rente jedoch nicht auf einer regelmäßigen Anpassung (wie es beispielsweise bei der Mütterrente oder der Witwenrente der Fall sein kann), führt dies zu einer Neuberechnung des Rentenfreibetrags.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief April 2020.

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