Nur Spanisch verstanden? – Markenrechtliche Verwechselungsgefahr bei Unionsmarken

EuG, Urteil vom 13.09.2023, Az. T‑488/22

Nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union steht der Eintragung der Marke „Kaufdas Online“ das relative Eintragungshindernis der Verwechselungsgefahr mit der eingetragenen Unionsmarke „Kaufland“ entgegen.

Die Betreiberin eines Online-Shops, in dem vielfältige Non-Food-Waren wie Garten- und Handwerkerartikel angeboten werden, hatte die Marke „Kaufdas Online" beim EUIPO als Unionsmarke angemeldet. Die Wortbildung „Kaufdas" setzte sich dabei aus unterschiedlich farbigen Buchstaben zusammen.

Gegen die Anmeldung legte die deutsche Supermarktkette „Kaufland“ Widerspruch ein und berief sich auf ihre ältere Unionsmarke „Kaufland". Der Widerspruch war vor dem EUIPO erfolgreich, so dass die Marke nicht zur Eintragung gelangte. 

Die hiergegen gerichtete Beschwerde wurde vom EUIPO zurückgewiesen, so dass Klage erhoben werden musste.

Das EuG bestätigte die Ansicht des Amtes, dass eine Eintragung der Marke „Kaufdas Online“ nicht möglich sei, da Verbraucher die Marke mit der älteren Marke „Kaufland“ verwechseln könnten. Dies gelte jedenfalls für Spanier und Italiener ohne Deutschkenntnisse, die in der Europäischen Union jedoch einen erheblichen Teil des angesprochenen Verkehrskreises ausmachten, so die Richter.

Beide Marken seien nach Ansicht des Gerichts einander visuell und klanglich ähnlich. Dominant in der Marke „Kaufdas Online" sei unter anderem wegen der farbigen Buchstaben die Wortbildung „Kaufdas". Beide Marken hätten dieselbe Anfangssilbe „Kauf", „Kaufdas" und „Kaufland" fast gleich viele Buchstaben und zudem jeweils ein „d" und ein „a" in der zweiten Silbe. Klanglich sei jedoch die erste Silbe prägend.

Den Bedeutungsgehalt der Marken könnten Spanier und Italiener ohne Deutschkenntnisse hingegen nicht beurteilen und mithin auch nicht vergleichen. Für die Annahme der Verwechslungsgefahr ist laut EuG auch zu berücksichtigen, dass Verbraucher Marken selten direkt miteinander vergleichen könnten, sondern sich auf seine Erinnerung verlassen müsse.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief Oktober 2023.

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