„Mini-Steuerreform“ zur Entlastung von Familien geplant

In den nächsten beiden Jahren sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen. Zudem soll die kalte Progression ausgeglichen werden. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Die Pläne im Einzelnen:

Der Grundfreibetrag dient der Sicherung des Existenzminimums. Bis zu seiner Höhe muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Dieser Betrag soll 2017 um € 168,00 auf € 8.820,00 und 2018 um € 180,00 auf € 9.000,00 erhöht werden. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert.

Der Kinderfreibetrag soll im nächsten Jahr um € 108,00 auf € 4.716,00 und 2018 um weitere € 72,00 auf € 4.788,00 steigen. Ferner soll das Kindergeld 2017 und 2018 um jeweils € 2,00 monatlich je Kind angehoben werden.

Ab 2017 soll auch der monatliche Kinderzuschlag steigen: um € 10,00 auf € 170,00.

Der Unterhaltshöchstbetrag wird entsprechend dem Grundfreibetrag auf € 8.820,00 für 2017 und auf € 9.000,00 für 2018 angehoben.

Zum Ausgleich der kalten Progression sollen die Tarifeckwerte in 2017 um die geschätzte Inflationsrate 2016 und in 2018 um die geschätzte Inflationsrate 2017 verschoben werden.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Dezember 2016.

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