Kein Widerrufsrecht bei Anschlussfinanzierung

EuGH, Urteil vom 18.06.2020, Az.: C-639/18

In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu Widerrufsrechten bei online oder telefonisch geschlossenen Kreditverträgen klargestellt, dass eine Vereinbarung zur Änderung von Zinssätzen bei einem laufenden Darlehen im Sinn des EU-Rechts kein neuer Vertrag ist. Es bestehe für Bankkunden kein Grund zur Kündigung, wenn sie vor einer solchen Vereinbarung nicht über Widerrufsrechte belehrt worden seien.

In den Jahren 2008 und 2010 hatte eine Kundin der Sparkasse Anschlusszinsvereinbarungen für drei Darlehen aus den 1990er Jahren geschlossen. Die Widerrufsfrist beträgt regelmäßig zwar nur 14 Tage, diese Frist beginnt in einigen Fällen jedoch beispielsweise bei einer fehlerhaften Belehrung nicht zu laufen. Daher wollte die Kundin im Jahre 2015 die Anschlussfinanzierungsvereinbarungen widerrufen mit der Begründung, sie sei vor den „im Fernabsatz" getroffenen Vereinbarungen nicht wie nach EU-Recht vorgeschrieben über ihr Widerrufsrecht informiert worden. Sie verlangte die geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen sowie Kontoführungsentgelt von der Sparkasse zurück. Diese hielt entgegen, dass es für die Anschlusszinsvereinbarung kein gesondertes Widerrufsrecht gebe.

Der Rechtsstreit führte nun bis vor den EuGH. Dieser gab der Sparkasse Recht. Eine solche Änderungsvereinbarung sei kein „Finanzdienstleistungen betreffender Vertrag" im Sinne der einschlägigen EU-Richtlinie, wenn sich Laufzeit und Umfang des Darlehens oder andere Vertragsklauseln nicht änderten, so die Richter. Die Richtlinie solle ein hohes Verbraucherschutzniveau sichern. Dafür sei es aber nicht unbedingt erforderlich, solche Änderungsvereinbarungen als neuen Vertrag über Finanzdienstleistungen zu qualifizieren.

Gleichwohl empfiehlt es sich bei Bedenken gegen erteilte Widerrufsbelehrungen seine Verträge einmal kritisch prüfen zu lassen, da es immer auf den jeweiligen Einzelfall ankommt.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Juli 2020.

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