Jetzt Lohnsteuerfreibeträge für 2013 beantragen

Bis 2010 wies die Papier-Lohnsteuerkarte die für den Lohnsteuerabzug im jeweiligen Jahr relevanten Daten aus. Die Freibeträge waren jährlich neu einzutragen. Für die Jahre 2011 und 2012 galt eine Übergangsregelung. Im Hinblick auf die Einführung des neuen elektronischen Verfahrens wurden keine Papier-Lohnsteuerkarten mehr ausgegeben. Danach haben in den letzten zwei Jahren ausnahmsweise die Freibeträge ohne Antrag im Folgejahr weitergegolten.

Sofern auch im Jahr 2013 im Rahmen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen ein Freibetrag berücksichtigt werden soll, ist dieser – wie früher – neu zu beantragen.

Bei demjenigen, der jetzt keinen Freibetrag beantragt, ist die zuviel einbehaltene Lohnsteuer nicht endgültig verloren. Die Freibeträge können auch mit der Einkommensteuererklärung oder dem Lohnsteuer-Jahresausgleich geltend gemacht werden. Allerdings steht dann dieses Geld erst nach Erteilung des Steuerbescheids im Folgejahr zur Verfügung.

Tipp: Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler, kann ab Oktober 2012 bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt den entsprechenden Antrag stellen. Ein Vordruck ist ab Oktober 2012 im Internet unter formulare-bfinv.de zu finden sowie im Finanzamt erhältlich.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Oktober 2012.

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