In Rauch aufgelöst – E-Zigarettenfirma muss Slogan „Genuss ohne Reue“ streichen

LG Essen, Urteil vom 25.10.2019, Az.: 41 O 13/19

Nach einem Urteil des Essener Landgerichts darf der E-Zigarettenhersteller „Niko Liquids“ seine Produkte nicht mehr mit dem Slogan „Genuss ohne Reue“ bewerben.

Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Nach deren Ansicht handelte es sich bei der Werbeaussage um eine gesundheitsbezogene Angabe, die in der Werbung grundsätzlich verboten sei, zudem werde dem Verbraucher suggeriert, dass die Kapseln mit Flüssigkeiten (Liquids) völlig unschädlich seien. Dem pflichteten die Richter bei und gaben der Klage auf Unterlassung statt.

Zudem dürfe nach dem Urteil des Gerichts der Hersteller seine Kapseln nicht als „apothekenreine Liquids" anpreisen. Denn, so die Richter, bereits nach dem Gesetz müssen Liquids ohnehin einen bestimmten Reinheitsgrad vorweisen. Bei der Aussage handele es sich somit um eine Selbstverständlichkeit und Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei ohnehin nicht erlaubt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass sich der Rauch eventuell noch nicht ganz verzogen hat.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief November 2019.

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