Elektromobilität soll bald stärker gefördert werden

Die Elektromobilität soll besser gefördert werden. Dazu liegt dem Bundestag jetzt die Gesetzesinitiative des Bundesrats vor. Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Auf zwei Kernpunkte der steuerlichen Förderung von Elektroautos ist hinzuweisen. 

Geldwerter Vorteil

Gewährt ein Arbeitgeber eine kostenfreie oder verbilligte Möglichkeit, die privaten Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeuge seiner Arbeitnehmer aufzuladen, soll der geldwerte Vorteil für das Aufladen der Batterien in den Jahren 2015 bis 2019 steuerfrei sein. Diese Steuerfreiheit wird nur Sachbezüge umfassen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Sonderabschreibungen

Die steuerliche Förderung im betrieblichen Bereich soll in Form von Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen erfolgen. Es soll möglich sein, von den Anschaffungskosten einmalig im Jahr der Anschaffung eine Sonderabschreibung zusätzlich zur linearen Abschreibung abzuziehen. Diese ist rückläufig gestaltet und beträgt im Jahr 2015: 50 %, in 2016: 40 %, in 2017: 30 % und in den Jahren 2018 und 2019: 20 %.

Begünstigt sind nur reine oder hybride Elektrofahrzeuge, Range-Extender-Fahrzeuge sowie Ladevorrichtungen. Es müssen neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sein.

Dienstwagenprivileg für Zweiräder?

Der Bundesrat hat die Bundesregierung darüber hinaus gebeten zu prüfen, inwieweit die Nutzung von Zweirädern mit Elektrounterstützung bzw. mit Elektroantrieb gefördert werden kann, etwa indem das Dienstwagenprivileg auf Zweiräder ausgedehnt wird.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief November 2015.

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