Einlösung von Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen nicht steuerbar

Bei Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen handelt es sich um eine auf Goldbestände lautende nennwertlose Anleihe. Sie ist ein börsengehandeltes Wertpapier, das einen Anspruch auf die Lieferung von Gold verbrieft. Jede Xetra Gold Schuldverschreibung räumt dem Anleger das Recht ein, von der Emittentin die Lieferung von einem Gramm Gold zu verlangen. 

Das Finanzgericht Münster hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Der Steuerpflichtige machte in 2011 drei Mal von seinem Anspruch auf Lieferung von Gold Gebrauch. Seine Bank wertete die Ausübung der Lieferansprüche – entsprechend der Ansicht der Finanzverwaltung – als Einkünfte aus Kapitalvermögen und wies in der Erträgnisaufstellung steuerpflichtige Erträge von rund € 211.000,00 aus. Dies sah der Steuerpflichtige jedoch anders. Er ist der Meinung, dass lediglich die spätere Veräußerung des Goldes zu einem privaten Veräußerungsgeschäft führe, sofern der Verkauf innerhalb der gesetzlichen Haltefrist von einem Jahr erfolge. Diese Auffassung bestätigte nun das Finanzgericht Münster mit seinem Urteil vom 14. März 2014.

Nach Ansicht der Richter führt die Einlösung von Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen nicht zu steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen. Die Rückgabe stellt weder eine Veräußerung dar, noch handelt es sich um eine sonstige Kapitalforderung. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision zum BFH zugelassen. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Richter des BFH der Auffassung des Finanzgerichts Münster bestätigen.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Juni 2014.

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