Eigentümerwechsel und Kaution

Der BGH hat nun mit Urteil vom 07. März 2012 - Az. XII ZR 13/10 - bestätigt, dass der Käufer einer vermieteten Wohnung gegenüber dem Mieter auch dann auf die Rückzahlung der Kaution haftet, wenn der Verkäufer der Wohnung die Kaution nicht an den Käufer übergeben hat und dies ggf. wegen Insolvenz und mangels Trennung vom eigenen Vermögen auch nicht kann. Die Verpflichtung zur Rückzahlung der Kaution geht nach Ansicht des BGH auf jeden Fall kraft Gesetzes auf den Käufer der Mietwohnung über.

Für eine ordnungsgemäße Rückzahlung der Mietkaution an seine Mieter hat nämlich stets der aktuelle Eigentümer einer Immobilie zu sorgen. Auch dann, wenn er die Immobilie aus einer Zwangsversteigerung erworben und von dem insolventen Voreigentümer keine Mietkaution übertragen bekommen hat, weil dieser es verbotenerweise versäumte, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen und die Kaution somit in die Insolvenzmasse geflossen ist.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Dezember 2012.

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