eBay-Verkäufe

Ob die Umsätze eines „privaten“ eBay-Verkäufers der Umsatzsteuer unterliegen, ist mitunter schwierig zu beurteilen und hängt vom Gesamtbild der Verhältnisse ab. 

Am 12. Mai 2022 hat der BFH entschieden, dass eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sofern ein Verkäufer jährlich auf mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform „eBay“ veräußert. 

Im Streitfall erwarb die Steuerpflichtige bei Haushaltsauflösungen Gegenstände und verkaufte diese über einen Zeitraum von fünf Jahren auf eBay in ca. 3.000 Versteigerungen und erzielte Einnahmen von ca. € 380.000,00. Dies beurteilte der BFH als nachhaltige Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG.

Der BFH hat den Streitfall aber an die Vorinstanz zurückverwiesen, da Feststellungen zur Anwendung der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG bislang nicht getroffen worden sind. Diese Differenzbesteuerung betrifft typischerweise Waren, die ein Wiederverkäufer von Nicht- oder Kleinunternehmern und damit ohne Umsatzsteuerausweis erworben hat. Die Umsatzbesteuerung ist hier auf die Marge, d. h., auf die Differenz zwischen dem Ein- und Verkaufspreis, beschränkt. 

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief Januar 2023.

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