Die fetten Jahre sind vorbei – Keine Marzipantorte für Betriebsrentner

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.11.2016, Az.: 11 Ca 3589/16

Kurz vor Weihnachten gab es eine Überraschung für einige Kölner Rentner. Ihnen wurde gerichtlich bestätigt, dass sie weder einen Anspruch auf eine Marzipantorte noch auf Weihnachtsgeld haben. Das Arbeitsgericht Köln verneinte eine entsprechende „betriebliche Übung“.

Die Kläger – allesamt Betriebsrentner eines Kölner Nahrungsmittelherstellers – hatten vor Gericht geltend gemacht, dass die Betriebsrentner in den letzten Jahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von € 105,00 erhalten hätten. Damit sei nach deren Auffassung eine betriebliche Übung entstanden, die einen Anspruch auch für die Zukunft begründe. Dem konnte das Arbeitsgericht jedoch nicht folgen.

Das Gericht berücksichtigte nämlich, dass der Arbeitgeber in den jeweils den Präsenten beigefügten Weihnachtsschreiben deutlich gemacht habe, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt werden. Zudem hatten in der Vergangenheit nicht alle Betriebsrentner die Marzipantorte und das Weihnachtsgeld erhalten. Damit sei deutlich gemacht worden, dass es keine betriebliche Übung darstelle, wodurch auch kein Anspruch der Rentner auf diese Versüßungen entstanden sei.

Die Kläger hätten deshalb nicht davon ausgehen dürfen, auch in den Folgejahren in den Genuss einer Marzipantorte und des Weihnachtsgeldes zu kommen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.

Diese Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Januar 2017.

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