Das ist doch alles Käse! Die Bezeichnung „Käse“ ist nur tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten

LG Trier, Urteil vom 24.03.2016- 7 HK O 58/16

Einem auf vegane Produkte spezialisierten Hersteller hat das Landgericht Trier untersagt, Erzeugnisse, die nicht aus tierischer Milch hergestellt sind, mit der Bezeichnung „Käse“ auch zu vermarkten.

Danach war der Internetauftritt des Betriebs wettbewerbswidrig und verstieß gegen Europäisches Recht. Helfen würde auch nicht, dass erläuternde Zusätze in der näheren Produktbeschreibung klarstellen, dass es sich gerade nicht um Produkte tierischen Ursprungs handele. Es kommt auch nicht darauf an, ob letztlich die Gefahr besteht, dass Verbraucher dadurch getäuscht werden würden.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief September 2016.

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