Bundestag verabschiedet Jahressteuergesetz 2019

Der Bundestag hat am 07. November 2019 das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (sogenanntes Jahressteuergesetz 2019) beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats kann es somit in Kürze in Kraft treten. Nachfolgend werden einige wichtige Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf vorgestellt (vgl. insoweit auch Ausgabe September 2019).

Elektromobilität: Zusätzlich zu den bereits im Regierungsentwurf enthaltenen Maßnahmen zur Dienstwagenbesteuerung wurde u. a. Folgendes ergänzt: Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 01. Januar 2031 ist die Bemessungsgrundlage nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als € 40.000,00 beträgt.

Arbeitgeber können Sachbezüge an ihre Arbeitnehmer bis zu € 44,00 pro Monat steuerfrei gewähren. Die nicht zu den Einnahmen in Geld gehörenden Gutscheine und Geldkarten bleiben ab 2020 aber nur noch dann außer Ansatz, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Zudem dürfen die Karten keine Barzahlungs- oder Wandlungsfunktion in Geld haben.

Wertlose Aktien: Die Regelung, wonach die Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung sowie die Ausbuchung oder Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter keine Veräußerung mehr sein soll, wurde gestrichen. Damit können etwaige Verluste weiterhin mit Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechnet werden.

Bei der Wohnungsbauprämie wurde die Förderhöchstgrenze auf € 700,00 bzw. auf € 1.400,00 erhöht. Gleichzeitig wurde der Prämiensatz auf 10 % angehoben. Dies ergibt bei voller Ausschöpfung eine Prämie von € 70,00 für Singles und € 140,00 für Zusammenveranlagte pro Jahr. In den Genuss der kommen diejenigen, die die höheren Einkommensgrenzen von € 35.000,00 bzw. € 70.000,00 nicht überschreiten. Die neuen Werte gelten ab dem Sparjahr 2021.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Dezember 2019.

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