Mann mit Smartphone in einem Auto
Waage auf Holzboden

#gutzuwissen , #Steuerberatung

Wer die Wahl hat …

Was hat es mit dem steuerlichen Optionsmodell auf sich?

Mit der Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts haben Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften seit dem 01.01.2022 die Option, das einfachere Besteuerungssystem des Körperschaftsteuerrechts zu wählen. So werden sie steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt und können die Vorteile beider Rechtsformen kombinieren. Doch heißt einfacher auch günstiger?

Waage auf Holzboden


Die unterschiedlichen Besteuerungsprinzipien

Zwischen der Besteuerung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften bestehen Unterschiede. Im Falle einer Kapitalgesellschaft wird der Gewinn mit rund 30 % besteuert, die sich aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag zusammensetzen. Gewinne einer Personengesellschaft hingegen werden auf Ebene der Gesellschafter besteuert – und zwar mit deren persönlichem Einkommensteuersatz, sprich inklusive progressivem Tarif. Dabei tut es nichts zur Sache, ob die Gesellschafter die Gewinne im Unternehmen belassen, etwa zur Finanzierung einer Investition, oder diese für private Zwecke entnehmen.

Um diesen Besteuerungsnachteil im Vergleich zur Kapitalgesellschaft wett zu machen, besteht nun das Optionsmodell und damit die Wahl, Personengesellschaft und Gesellschafter steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln. Angenommen der persönliche Steuersatz würde 45 % betragen, würde sich durch das Optieren also eine Ersparnis von 15 % auf einbehaltene Gewinne ergeben. In die andere Richtung besteht übrigens kein Wahlrecht. Das heißt eine GmbH oder AG kann nicht zur transparenten Besteuerung einer Personengesellschaft wechseln.

Option ausüben – so funktioniert‘s

Eine Entscheidung für das Optionsmodell erfolgt formal recht einfach via Antrag, der spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahrs, in dem optiert werden soll, unwiderruflich beim Finanzamt zu stellen ist. Für die Zukunft besteht eine Rückoption auf demselben Weg. Voraussetzung ist ein mehrheitlicher Gesellschafterbeschluss – schließlich ist die persönliche Besteuerung der Gesellschafter von der Wahl abhängig. Die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Ausübung der Option entsprechen denen eines Formwechsels.

Eine klare Sache?

Auch wenn das Optionsmodell zunächst vorteilhaft klingt, ist stets eine individuelle Beurteilung durch einen erfahrenen Steuerberater erforderlich. Denn mit der Option können ebenso Nachteile verbunden sein:

Die oben genannte Ersparnis von 15 % gilt zum Beispiel nur im Fall von einbehaltenen Gewinnen. Findet eine Ausschüttung an die Gesellschafter statt, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer von 25 % an – der Steuervorteil ist damit dahin. Auch sollte bedacht werden, dass mit der Option Tätigkeitsvergütungen der Gesellschafter zu Arbeitslohn werden und keine Entnahmen mehr getätigt werden dürfen. Da die Option rechtlich wie ein Formwechsel gilt, finden zudem die Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes Anwendung. Für einen steuerneutralen Wechsel müssen daher alle steuerlichen Voraussetzungen vorliegen, um nicht die Aufdeckung und Besteuerung von stillen Reserven zu riskieren. Vorsicht ist auch beim Sonderbetriebsvermögen geboten, da dieses nur bei Personengesellschaften besteht. Und zu guter Letzt droht zusätzlich noch die Nachversteuerung thesaurierter Gewinne.

Eine eindeutige Empfehlung gibt es somit nicht. Sprechen Sie gerne Ihren Berater bei ttp an, wenn Sie eine Beurteilung wünschen, ob sich das Optieren für Ihre Gesellschaft lohnt.

12. Januar 2022
Ihr Ansprechpartner
Petra Hansen
Steuerberaterin . Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Rathausplatz 15
24937 Flensburg
Fax: +49 (0) 461 / 14 54-292
Steuerberaterin . Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Rathausplatz 15
24937 Flensburg
Fax: +49 (0) 461 / 14 54-292
Kontaktformular

Kontakt Ansprechpartner

Kontakt
*Pflichtfelder
Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1