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#ttprecht

Erfolg mit Konzept

Rechtliche Betreuung von fewo-von-privat.de

Wenn aus einer guten Idee ein funktionierendes Geschäftsmodell wird, vergessen viele Unternehmer im Eifer des Gefechts, die Grundlage ihres Erfolgs zu schützen – ihre Marke.

Nicht so der 33-jähriger Timo Viertel aus Bredstedt: sobald fewo-von-privat.de, sein Portal für private Ferienhaus-Vermieter, an Fahrt aufnahm, setzte er auf eine professionelle markenrechtliche Betreuung durch die ttp Rechtsanwälte.

Der gelernte Kommunikationselektroniker, der seit seinem 12. Lebensjahr programmiert, hatte die Internetseite zunächst als nebenberufliches Projekt begonnen, inspiriert durch die Vermietungstätigkeit seiner Eltern.

Während es Ende 2008 eine Handvoll Vermieter aus seinem privaten Umfeld waren, die mitmachten, begann fewo-von-privat.de in den folgenden zwei Jahren rasant zu wachsen. „Das Portal wurde größer und lukrativer. Somit habe ich mich im Juli 2011 selbständig gemacht, um ganz für das Unternehmen da zu sein. Schließlich benötigten tausende Vermieter meinen Support, die Buchhaltung musste erledigt und die Seite laufend weiterentwickelt werden“, berichtet Timo Viertel.

Vor diesem Hintergrund wurde ein neues Corporate Design entworfen und die ttp Rechtsanwälte mit der Eintragung der Marke in Wort und Schrift beauftragt. „ttp hat mich bereits steuerlich betreut, als ich noch nebenberuflich an fewo-von-privat.de gearbeitet habe. Da ich damit sehr zufrieden war, habe ich mich auch direkt an die ttp Rechtsanwälte gewandt, um alles aus einer Hand zu erhalten.“

Wie wertvoll die Entscheidung war, den Markenaufbau durch einen professionellen Partner begleiten zu lassen, zeigte sich schon wenig später: Zweimal versuchten Mitbewerber Daten des Portals für ihre Zwecke zu nutzen und wurden abgemahnt.

Da sich fewo-von-privat.de mittlerweile zu einem reinen Verwaltungsprozess entwickelt hatte, war für Timo Viertel 2015 die Zeit gekommen, das Konzept gewinnbringend zu veräußern. Auch in dieser Angelegenheit hatte er die ttp Rechtsanwälte an seiner Seite, um den Verkauf sowohl marken- und lizenz- als auch gesellschaftsrechtlich abzusichern.

„Nach dem erfolgreichen Abschluss habe ich nun Zeit, mich anderen Projekten zuzuwenden. Dazu zählen zum einen Programmieraufträge für Kunden in meiner Heimatregion, wo ich mir ein Bürogebäude mit der Grafikagentur b.light teile, zum anderen neue Ideen für Online-Portale – es bleibt also spannend.“

*Vor der Darstellung dieses Falls wurde das mandantenseitige Einverständnis eingeholt, das uns von unserer Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden hat.

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09. August 2018
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