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Erfolgreich durchgestartet

Markenschutz für Carledo

„Wer möchte schon ein halbes Jahr auf sein Wunschfahrzeug warten?“, diese Frage ließ Lennart Buck* und Patrick Wagner* nicht los und gab schließlich den Ausschlag, 2016 Carledo zu gründen. Beide waren zuvor viele Jahre als Verkäufer in der Automobilbranche tätig und wussten daher nur zu gut: Der Markt ist reif für ein neues Konzept!

Carledo ist ein Online-Portal, hinter dem ein bundesweites Netz an Händlern mit ihren sofort verfügbaren Fahrzeugen steht. Interessenten geben einfach Wunschmodell und -ausstattung an und können damit auf einen extrem großen Pool an Angeboten zugreifen.

So reduziert sich die Wartezeit von branchenüblichen drei bis sechs Monaten auf maximal zwei Wochen, was sowohl dem heutigen Zeitgeist entspricht also auch in dringenden Fällen sehr hilfreich ist, z. B. wenn Ersatz für das kaputte Auto benötigt wird oder aber im Zuge des Unternehmenswachstums neue Firmenwagen angeschafft werden müssen.

Hinzu kommen weitere Vorteile, wie ein fester, bereits verhandelter Preis inklusive eingerechneter Händlerprämien, optimale Finanzierungs- und Leasingkonditionen sowie die Option, nach Modellen mit besonders niedrigem CO2-Ausstoß zu suchen.

Ist einmal kein passender Treffer dabei, besteht für Kunden die Möglichkeit, eine individuelle Suchanfrage an Carledo zu stellen. Sobald das Wunschfahrzeug gefunden ist, kann der Käufer entscheiden, ob er dieses selbst abholen oder direkt vor die Haustür geliefert bekommen möchte. Auch bei der späteren Leasingrückgabe ist Carledo behilflich.

Lange warten kommt für die beiden Gründer also nicht in Frage – weder beim Service noch in eigener Sache. Daher haben sie von Anfang an auf den rechtlichen Beistand der ttp Rechtsanwälte gesetzt, um ihre junge Marke zu schützen. „Das war genau das richtige Vorgehen“, lobt Friederike Christiansen. „Bei einem so innovativen Geschäftsmodell lassen Nachahmer nämlich meist nicht lange auf sich warten.“

Mehr unter: www.carledo.de

*Vor der Darstellung dieses Falls wurde das mandantenseitige Einverständnis eingeholt, das uns von unserer Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden hat

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09. August 2018
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