Achtung, Abläufe! – Umstellung von Prozessen
Wichtig ist, dass direkt nach der Krankmeldung des Arbeitnehmers proaktiv die AU-Daten abgerufen und an die für die Entgeltabrechnung zuständige Stelle weitergeleitet werden – idealerweise ebenfalls elektronisch. Da es in der Praxis bislang oftmals üblich war, Fehlzeiten in der Zeiterfassung auf Grundlage des gelben Scheins vorzunehmen, ist zu prüfen, ob weiterhin für einen reibungslosen Ablauf gesorgt ist.
Im Falle von Minijobbern, die nun auch am elektronischen Verfahren teilnehmen, sind Angaben zur Krankenkasse einzuholen bzw. direkt bei Beschäftigungsbeginn im Einstellungsfragebogen zu erfassen, da Arbeitgeber bislang ausschließlich mit der Minijob-Zentrale kommunizieren mussten.
Nach alter Art: Sonderfälle
Erhalten bleibt der gelbe Schein bei allen, für die das neue Verfahren nicht gilt: privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Minijobber in Privathaushalten sowie all jene, deren Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt wird, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt.