Werbeschreiben müssen auch wie solche aussehen

Die Bundesnetzagentur untersagt Vodafone amtlich aussehende Werbeschreiben.

Das Vorgehen der Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Schreiben an Verbraucher zu verschicken, in denen sie unter Angabe einer Frist zur telefonischen Kontaktaufnahme auffordern, ist wettbewerbs-widrig. Diese Schreiben seien Versuche Vodafones gewesen, Verbraucher zu täuschen und sie dadurch als Kunden zu gewinnen. Damit soll nun Schluss sein – die Bundesnetzagentur untersagte dieses Vorgehen am 01.02.2017. In diesem Zuge drohte die BNetzA Vodafone Zwangsgelder in Höhe von € 20.000,00 an, sollten sie dieses Verhalten nicht unterlassen.

Unter anderem wurden Postkarten unter dem vorgeschobenen Grund einer vermeintlichen „wichtigen Neuerung der Telefon- und Internettechnologie“ versendet, die mit dem Hinweis „Wichtige Information“ versehen waren. Briefe seien beispielsweise in rosafarbenen Umschlägen mit den Angaben „Wichtige Hinweise zu Anschlussdiensten in Ihrem Haus“ verschickt worden. Betreffzeilen waren mit Sätzen wie „DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung“ geschmückt.

Dem gesamten Erscheinungsbild nach, machten diese Schreiben einen amtlichen Eindruck. Sowohl Postkarten als auch Briefe wurden exemplarisch mit dem Stempel „Wiederholter Zustellungsversuch“ gekennzeichnet. Unter verschiedenen (0)800er Rufnummern sollten Verbraucher in Kontakt mit dem Unternehmen treten. Die Werbung war persönlich adressiert, das Firmenlogo war jedoch auf diesen Schreiben nicht zu sehen. Erst im Kleingedruckten konnte man erkennen, dass die Adressaten der Empfänger zur werblichen Absprache mit einem Dienstleister bezogen worden.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief März 2017.

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