Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter soll auf € 800,00 steigen

Die Bundesregierung hat sich auf die Anhebung der Schwelle für geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang € 410,00 sollen ab 2018 Anschaffungen bis zu einem Wert von € 800,00 sofort abgeschrieben werden können. Der Bundestag und der Bundesrat müssen diesen Plänen aber noch zustimmen.

Zum Hintergrund: Geringwertige Wirtschaftsgüter sind abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzungsfähig sind (beispielsweise ein Laptop). Bei der Prüfung der Schwelle von derzeit € 410,00 wird immer auf den Nettowert abgestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht. So ist z. B. auch bei Anschaffungen im Rahmen der Vermietungseinkünfte auf die Nettowerte abzustellen.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Mai 2017.

Als PDF ansehen.

Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1