Mindert ein Arbeitgeberzuschuss zu den Kinderbetreuungskosten den Sonderausgabenabzug?

Unter gewissen Voraussetzungen sind Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Begünstigt sind 2/3 der Aufwendungen (maximal € 4.000,00 pro Kind). 

Der BFH muss sich nun in zwei Revisionsverfahren mit der Frage befassen, ob die Aufwendungen der Eltern im Hinblick auf den Sonderausgabenabzug entsprechend zu kürzen sind, wenn der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zahlt.

In den Vorinstanzen haben sowohl das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 06. Mai 2020) als auch das Finanzgericht Köln (Urteil vom 14. August 2020) die Auffassung vertreten, dass steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers den Sonderausgabenabzug mindern. Begründet wird dies u. a. damit, dass der Arbeitnehmer durch Beiträge nicht belastet wird, wenn ihm der Arbeitgeber diese Last abnimmt.

Beide Verfahren sind derzeit beim BFH anhängig. Die Entscheidung bleibt abzuwarten.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie in dem Mandantenbrief März 2021.

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