Rücktritt vom Kauf eines Neuwagens wegen zu hohen Kraftstoffverbrauchs

Ein Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10 % mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 07. Februar 2013 entschieden. Der Käufer sei zum Rücktritt berechtigt, weil dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehle, die er nach dem Verkaufsprospekt habe erwarten dürfen (OLG Hamm, Urteil vom 07. Februar 2013).

Dem Fahrzeug fehlt eine Beschaffenheit, die der Käufer nach dem Verkaufsprospekt habe erwarten dürfen. Der Käufer muss zwar wissen, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte von vielen Einflüssen und der individuellen Fahrweise abhängen und nicht mit Prospektangaben gleichzusetzen sind. Er kann aber erwarten, dass die im Prospekt angegebenen Werte unter Testbedingungen reproduzierbar sind.

Von dem vom Autohändler zurückzuzahlenden Kaufpreis ist allerdings ein Abzug zu machen, den der Käufer als Entschädigung für die bisherige Fahrzeugnutzung zu leisten hat.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief Januar 2014.

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