Finanzieren oder leasen?

Insbesondere bei größeren Anschaffungen stehen Unternehmer oft vor der Frage, was besser ist: kaufen oder leasen? Fragen Sie Ihren Steuerberater, ist die Antwort meist: „Kommt darauf an.“ Das ist nicht bloß eine Ausrede, denn beide Formen haben ihre Vor- und Nachteile.

Finanzieren Sie den Gegenstand, so gehört er Ihnen und Sie können damit machen, was Ihnen gefällt. Und wenn er einmal nicht mehr gefällt, können Sie ihn auch jederzeit verkaufen. Anders verhält es sich, wenn Sie den Gegenstand leasen. Der Gegenstand gehört nicht Ihnen, muss sogar am Ende der Laufzeit – in einem womöglich vorher vereinbarten Zustand – zurückgegeben werden. Wird der Gegenstand nicht mehr gebraucht oder bestehen Liquiditätsschwierigkeiten, kann ein Leasinggegenstand somit nicht einfach veräußert werden. Auch vorzeitige Vertragskündigungen können Schwierigkeiten bereiten. 

Ein Abzug des Kaufpreises als Betriebsausgabe ist nicht möglich. Der Gegenstand ist über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Lediglich die Vorsteuer aus dem Kauf bekommen Sie vom Finanzamt wieder – sofern Sie vorsteuerberechtigt sind. Die Leasingraten sind hingegen monatlich als Betriebsausgaben abziehbar – die darin enthaltene Vorsteuer wird erstattet. Auch vereinbarte Leasingsonderzahlungen können sich unmittelbar gewinnmindernd auswirken.

Leasingraten sind aber in der Regel sogar höher als die Raten bei einem fremdfinanzierten Kauf. Und dazu kommt, dass der Vertrag für den Leasingnehmer so gut wie unkündbar ist und damit einen Fixkostenblock darstellt, den man sich leisten können muss.

Da Sie beim Leasen zumeist nicht Eigentümer sind, erscheint der Gegenstand nicht in der Bilanz. Das schont die Eigenkapitalquote, da kein teurer Kredit aufgenommen werden musste. Damit wird die Abhängigkeit von Banken vermindert.

Leasen ist aber nicht gleich leasen. Hier ist bei der Vertragsgestaltung besondere Sorgfalt zu üben. Je nach Vertragsgestaltung kann der Leasinggegenstand vom Finanzamt auch Ihnen – dem Leasingnehmer – zugerechnet werden. Dann haben Sie den Gegenstand zu bilanzieren und abzuschreiben.

Immer noch unentschlossen? Wie wäre es mit einer Kombination: Beim Sale-and-lease-back wird der eigene Vermögensgegenstand verkauft und sofort wieder zurückgeleast. Über den Verkauf kommt wieder Geld in die Kasse und der Bilanzausweis wird verbessert.

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