„Ende“ des Rechtsstreits über die Vermarktungs-rechte der „unendlichen Geschichte“

OLG München, Urteil vom 21.03.2019, Az. 29 U 2105/18

Das letzte Kapitel in einem Rechtsstreit um angeblich einem Anwalt zugesicherte lebenslange Vermarktungsrechte an dem Jugendbuchklassiker von Michael Endes „Die unendliche Geschichte" ist vollendet. Das OLG München entschied zu Gunsten der Erben und ließ zudem eine Revision nicht zu.

Dem Rechtsstreit vorausgegangen war eine jahrelange Auseinandersetzung eines Rechtsanwalts und dem Nachlassverwalter der Erben nach dem Buchautor Michael Ende über die Vermarktungsrechte des literarischen Werkes „Die unendliche Geschichte“.

Als das Werk 1984 verfilmt werden sollte, vermittelte der klagende Rechtsanwalt die Rechte zwischen dem Autor Michael Ende und dem Filmproduzenten. Im Zuge dessen habe Ende nach dem Vortrag des Rechtsanwalts ihm umfassende Verwertungsrechte auf Lebenszeit zugesichert.

Hiermit konnte der Kläger vor Gericht aber nicht durchdringen, entsprechende Beweise konnten nicht vorgelegt werden. Dies urteilte bereits das Landgericht in erster Instanz sowie nunmehr das Berufungsgericht. Weder an dem Buch noch an dem Film, an dem üblicherweise nur die Auswertungsrechte an der konkret hergestellten Produktion eingeräumt werden, stünden dem Kläger Verwertungsrechte zu. Vielmehr seien diese mit dem Tod des Autors 1995 auf die Erben übergegangen.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief April 2019.

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