Ansichtssache – Über die Angabe der Größe von Teddybären

OLG Köln, Urteil vom 06.02.2019, Az.: 6 U 141/18

Auch Gerichte haben sich zuweilen mit für manche Menschen als „Banalität“ ab zutuenden Sachverhalten zu befassen. Diese „Banalitäten“ können im Wettbewerbsrecht jedoch teuer werden, sodass das OLG Köln über die mögliche Irreführung durch die Größenangabe eines Teddys zu entscheiden hatte.

Hintergrund der Klage war der Streit zweier Importeure von Plüschtieren. Der beklagte Importeuer warb nämlich auf gängigen Online-Verkaufsportalen mit der Größe seiner Teddybären, die bis zu 160 cm messen. Auf den Verkaufsbildern war jedoch ersichtlich, dass sich diese Größe nur bei einer Messung der Diagonalen, also vom linken Ohr bis zum rechten Fuß erreichen lässt. Das klagende Unternehmen hielt dies für eine Irreführung der Verbraucher. Die tatsächliche Stehhöhe der Tiere, gemessen vom Scheitel bis zur Sohle, sei nämlich rund 15 % kleiner als die angegebenen Maße. Verbraucher würden sich keine Gedanken darüber machen, dass die diagonale Messung ein größeres Längenmaß ergebe als eine Messung vom Scheitel bis zur Sohle, so die Ansicht der Klägerseite.

Obwohl die Beklagte argumentierte, dass Diagonale auf den verwendeten Bildern in der Werbung korrekt eingezeichnet und zudem dem Verbraucher bekannt sei, dass eine Diagonale länger als die bloße Höhe sei, verurteilte das Landgericht ihn zur Unterlassung.

Hiergegen legte die Beklagte Berufung ein – Mit Erfolg! Vor dem OLG wurde die Klage abgewiesen. Die Richter führten in der Begründung aus, dass aufgrund der eingezeichneten Diagonale für die Verbraucher auch bei nur geringer Aufmerksamkeit klar sei, dass sich die angegebene Länge auf die Diagonale und nicht auf die Höhe des Plüschtieres beziehe.

Entgegen der klägerischen Ansicht ging der Senat dabei davon aus, dass den durchschnittlichen, auch flüchtig schauenden Verbrauchern das Verhältnis einer Diagonalen zur Höhe bewusst sei. Die Erkenntnis, dass die Diagonale länger sei als die Höhe, ergebe sich schon aus mathematischen Grundkenntnissen. Auf den Werbebildern sei die eingezeichnete Diagonale auch erkennbar länger als die Höhe.

Darüber hinaus, so die Richter weiter, sei die Größe eines Plüschtieres nur eines von mehreren Kriterien, das bei dem Kauf eine Rolle spiele. Für die Kaufentscheidung sei zumeist viel wichtiger, ob das Plüschtier „süß" aussehe.

Ob dies vorliegend der Fall ist, ist diesseits ebenso unbekannt wie die Rechtskraft der Entscheidung.

Diesen Artikel und weitere Steuernews lesen Sie im Mandantenbrief März 2019.

Als PDF ansehen.

Mandant werden
Mandanten-Fernbetreuung
Karriere starten
1