Fragt man Laien danach, was sie mit dem Beruf des Notars verbinden, lautet die häufigste Antwort nach Erfahrung unseres Notars Carsten Theilen: Der ist nicht besonders spannend. Doch das Gegenteil ist der Fall! „Meine Aufgabe beginnt immer damit, sich mit den Menschen und dem, was sie bewegt und regeln möchten, zu beschäftigen“, betont er. Und das ist oftmals etwas Schönes: eine Eheschließung, ein Grundstückskauf oder die Gründung eines Unternehmens zum Beispiel. Höchste Zeit also, bei einem Blick in die Praxis mit gängigen Vorurteilen aufzuräumen und einen Einblick in das Leistungsangebot und den Arbeitsalltag der drei ttp Notariate zu werfen.
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Wir stellen das vielseitige Tätigkeitsfeld unserer Notare vor
Von Küste zu Küste: unsere Notare und ihre Standorte
An drei Standorten sind unsere Notare für ihre Mandanten da: in Flensburg, Schleswig und seit Kurzem auch in Husum.
Im Notariat an der Förde ist Carsten Theilen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, als Notar aktiv. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Erb-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie in der Unternehmens- bzw. Vermögensnachfolge.
Für unseren Standort an der Schlei ist Notar Hendrik Söhler von Bargen verantwortlich, der zudem als Rechtsanwalt bei ttp praktiziert und seine Spezialisierung auf den Gebieten des Gesellschafts- und Vertragsrechts hat. Zudem ist er Experte für Unternehmensnachfolgen und Transaktionen im Unternehmens- und Immobilienbereich.
Thomas Bertram, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Arbeits- und Sozialversicherungs- sowie Insolvenzrecht, führt das neu eröffnete Notariat an der Westküste.
Was alle drei Standorte eint: Hinter jedem unserer Notare vor Ort steht ein starkes Team, das sowohl ihm als auch den Mandanten hilfreich zur Seite ist, Termine wie Dokumente verwaltet und so für reibungslose Abläufe sorgt. Dieses Zusammenspiel ist für das fachlich einwandfreie Ergebnis in- wie extern entscheidend. Und eines kommt dabei nie zu kurz: ein lockeres und freundliches Miteinander auf Augenhöhe.
In jeder Lebens- und Unternehmensphase: notarielle Leistungen bei ttp
Die Beratung der Notare erfolgt stets neutral, unabhängig und objektiv, mit einem Augenmerk darauf, dass die Interessen aller Vertragsparteien rechtlich ausgewogen berücksichtigt werden. Die Leistungen erstrecken sich dabei über verschiedenste Rechtsgebiete und richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmer und Institutionen.
- Ehe- und Familienrecht: bei familienrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. Eheverträgen, Sorgeerklärungen, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen oder Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Gesellschaftsrecht: von der Beratung zur optimalen Gesellschaftsform über die Gründung und Handelsregisteranmeldung, Gesellschaftsverträge, Veränderungen in der Gesellschaftsstruktur bis hin zum Thema Vermögens- und Unternehmensnachfolge
- Immobilienrecht: für immobilienrechtliche Angelegenheiten aller Art, angefangen beim An- und Verkauf sowie der Eintragung bzw. Änderung von Rechten, einschließlich der Begleitung großer Transaktionen
- Erbrecht: Betreuung von Privatpersonen und Unternehmern, rund um die vorausschauende und rechtssichere Gestaltung des letzten Willens
Sie haben Interesse an den Leistungen unserer Notare? Hier finden Sie praktische Online-Formulare für eine Reihe an Anliegen. Die Erfassung Ihrer Daten im Vorfeld erleichtert eine gezielte Bearbeitung Ihres Falls: Zu den Formularen
Video mit Carsten Theilen - Hier ansehen und persönliche Eindrücke erhalten
Häufige Fragen rund ums Notariat – wir geben Antwort
Viele Menschen haben in ihrem Leben noch nie oder selten Berührungspunkte mit einem Notar gehabt. Entsprechend viele Fragen bestehen. Unter denen, die uns in der Praxis häufiger begegnen, sind die folgenden vertreten. Gerne geben wir darauf Antwort:
Wann empfiehlt sich eine notarielle Beurkundung?
Es gibt eine Vielzahl von Rechtsgeschäften aus den oben genannten Bereichen, für die sie verpflichtend vom Gesetzgeber festgelegt ist, weil weitreichende persönliche und wirtschaftliche Folgen für die Beteiligten daraus hervorgehen.
Wie lange dauert eine notarielle Beurkundung?
Das ist sehr unterschiedlich und hängt vom Gegenstand der Beurkundung ab. Bei einem Erwerb einer Immobilie sollte man zwischen 60 bis 90 Minuten einplanen.
Welche Aufgaben hat der Notar beim Haus-/Grundstückskauf und wer zahlt ihn?
Als Erstes bereitet der Notar den Kaufvertrag vor. Dafür prüft er unter anderem das Grundbuch und nimmt die Absprachen von Käufer und Verkäufer in seinen Entwurf auf.
Anschließend findet die Beurkundung statt, mit der der Vertrag rechtswirksam wird.
Danach sorgt der Notar für einen rechtssicheren Übergang im Sinne beider Parteien, etwa durch die Auflassungsvormerkung im Grundbuch zum Schutz des Käufers. So achtet er speziell darauf, dass der Kaufpreis erst fließt, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.
Final kümmert sich der Notar um die Abwicklung. Dazu zählen die Information des Finanzamtes wegen der Grunderwerbsteuer, das Einholen notwendiger Genehmigungen sowie die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch.
Beim Hauskauf werden die Kosten des Notars in der Regel vom Käufer getragen, schließlich kommen ihm die meisten Leistungen zugute. Da sich die Kosten gesetzlich nach dem Kaufpreis richten, sind sie bei jedem Notar gleich hoch und zusätzlich zum Kaufpreis der Immobilie einzuplanen.
Wann ist nach einem Todes- bzw. Erbfall notarielle Hilfe erforderlich?
Was viele nicht wissen: Notarielle Hilfe ist nicht erst nach dem Todesfall, sondern oft schon zu Lebzeiten essenziell, um Konflikte oder Kosten für die Angehörigen zu vermeiden – insbesondere, wenn verbindliche Regelungen für den eigenen Nachlass oder die Vorsorge gewünscht sind. Ein notarielles Testament bzw. ein Erbvertrag ist nicht nur rechtssicher und eindeutig formuliert, sondern wird auch automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt, so dass sichergestellt ist, dass der letzte Wille auffindbar ist. Zudem wird dadurch häufig der Erbschein ersetzt, was Zeit und Geld spart. Auch bei der vorweggenommenen Erbfolge – der Übertragung von Vermögen oder Immobilien schon zu Lebzeiten – ist notarielle Hilfe zwingend nötig.
Zudem empfiehlt es sich, im Rahmen der persönlichen Vorsorge, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung notariell beurkunden oder beglaubigen zu lassen – vor allem, wenn später Banken oder Behörden handeln müssen.
Nach einem Todes oder Erbfall ist notarielle Hilfe immer dann vonnöten, wenn bestimmte rechtliche Erklärungen offiziell beurkundet oder beglaubigt werden müssen oder wenn Vermögen neu geregelt wird. Etwa dann, wenn kein notarielles Testament oder kein Erbvertrag vorliegt und sich die Erben gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt ausweisen müssen. Hier hilft der Notar bei der Beantragung des Erbscheins und beglaubigt die nötigen Erklärungen. Darüber hinaus müssen Erbausschlagungen in der Regel notariell erklärt oder beim Nachlassgericht zu Protokoll gegeben werden. Und nicht zuletzt ist ein Notar notwendig, wenn Erben untereinander eine Erbauseinandersetzung vereinbaren oder einzelne Erben ausgezahlt werden sollen.
Mit Freude bei der Arbeit: Unsere Notariate suchen Verstärkung
Du hast diesen Beitrag mit großem Interesse gelesen, weil dir die Arbeit im Notariat wohl vertraut ist und du Lust hast, dich beruflich zu verändern? Einerlei, ob du deine Erfahrung einbringen oder dich gemeinsam mit uns weiterentwickeln möchtest: Wir bieten dir gerne den Job, der zu dir und deinen Vorstellungen passt.
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