„Rechtsanwalt ist der schönste Beruf der Welt“, diese Erfahrung durfte Prof. Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter und Vorstand der RÖMERMANN Rechtsanwälte AG in seiner Laufbahn bereits früh sammeln. Seinen breiten fachlichen und persönlichen Erfahrungsschatz sowie seine überragende Expertise im Recht der freien Berufe bringt er fortan als neuer Vorsitzender und Nachfolger von Wolfgang Schoofs im Aufsichtsrat der ttp AG mit ein. Wir heißen Prof. Dr. Römermann herzlich willkommen und stellen ihn und sein Wirken im Folgenden vor.


Prof. Dr. Volker Römermann ist neuer Aufsichtsratsvorsitzender von ttp

Prof. Dr. Volker Römermann – eine Koryphäe auf dem Rechtsgebiet der freien Berufe
Prof. Dr. Volker Römermann wurde 1968 in Hildesheim geboren und absolvierte nach seinem Studium mit internationalen Stationen in Bayreuth, Genf, Tunis und Paris (Sciences-Po und Paris-I Panthéon-Sorbonne) sein Referendariat u.a. bei der EU-Kommission in Brüssel. Seit 1996 ist er als Rechtsanwalt in Hannover tätig und wurde später auch in Hamburg zugelassen. Er ist verheiratet mit Lyudmyla Römermann, die ebenfalls als Anwältin (Advokatin mit Zulassungen in der Ukraine und in Russland, Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg) praktiziert, und ist Vater eines erwachsenen Sohnes, der Wirtschaft an der ESCP studiert, sowie von elfjährigen Zwillingen, die die Internationale Schule in Hannover besuchen.
Während der für eine AG gesetzlich verpflichtende Aufsichtsrat grundsätzlich eine beratende, überwachende und kontrollierende Funktion ausübt, fällt in den Aufgabenbereich des Vorsitzenden der ttp AG neben seiner Schnittstellenfunktion zwischen Aufsichtsrat und Vorstand auch die Repräsentation des Unternehmens bei öffentlichen Anlässen. Zudem gilt er als strategischer Sparringspartner und Kontrollinstanz, die das Unternehmen aus übergeordneter Perspektive begleitet – ein Anspruch, der Prof. Dr. Römermann besonders am Herzen liegt: „Der Aufsichtsrat ist laut Gesetz ein Kontrollgremium. In der Praxis ist er aber auch ein Sparringpartner, der ein Unternehmen fördern und kontinuierlich unterstützen kann. So verstehe ich meine Funktion bei ttp.“
Was für seine Nominierung ausschlaggebend war, fasst ttp Vorstandsmitglied Jana Miller zusammen: „Die fachliche Kompetenz und Expertise von Prof. Dr. Römermann als Rechtsanwalt und KI-Berater sind für uns eine wertvolle Bereicherung. Hinzu kommt die Verbundenheit mit ttp aus früherer Zusammenarbeit, so dass wir auch im persönlichen Miteinander auf einer tragfähigen Basis aufbauen.“
Drei Fragen, drei Antworten: Prof. Dr. Römermann im Kurzinterview
Um die herausragenden fachlichen Kompetenzen von Prof. Dr. Römermann um seine persönliche Perspektive auf das neue Amt zu ergänzen, haben wir ein kurzes Interview mit ihm geführt und freuen uns über die interessanten Einblicke:
Was reizt Sie persönlich an Ihrer neuen Aufgabe als Aufsichtsratsvorsitzender?
Ich kenne ttp durch einzelne Partner schon seit einer Reihe von Jahren und habe die dynamische Entwicklung der Sozietät seit jeher verfolgt. Das ist toll – und natürlich reizt es mich, dazu einen kleinen Beitrag zu leisten.
Welche Erfahrungen aus Ihrem bisherigen Werdegang bringen Sie in die neue Rolle ein?
Ich beschäftige mich seit Ende der 1980-er Jahre mit dem Berufsrecht der Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, damals am ersten deutschen Lehrstuhl für das Recht der freien Berufe, dann in der Dissertation, seit Zulassung intensiv als beratender Rechtsanwalt. Ich hoffe vor diesem Hintergrund, Kenntnisse aus der Branche einbringen und dabei helfen zu können, Fehler zu vermeiden, die andere (ich auch) schon gemacht haben. Ich war und bin mehrfach in Aufsichtsräten aktiv gewesen, bis vor Kurzem als Aufsichtsratsvorsitzender einer der größten Verbraucherrechtskanzleien – Gansel in Berlin – und fortlaufend in einem kulturellen Kontext, nämlich als Aufsichtsratsvorsitzender der traditionsreichen Händel-Festspiele in Göttingen. Das ist ein für Niedersachsen bedeutendes Event und mit über einem Jahrhundert das älteste Barockfestival der Welt, dessen Schirmherr der Ministerpräsident ist.
Welche Werte sind Ihnen in der Zusammenarbeit mit Vorstand und Partnern besonders wichtig?
Werte, das ist ein großes Feld und nicht ganz trivial, will man sich nicht auf nichtssagende Allgemeinplätze beschränken. Ich habe oft Vorträge dazu gehalten und bin immer hellhörig und ein wenig skeptisch, wenn insbesondere in der Politik angebliche Werte als Monstranz vorneweg getragen werden. Das vorangestellt, möchte ich antworten: Fairness. Das ist der entscheidende Wert.
Zukunftsorientiert und unternehmerisch geprägt: Warum ttp eine AG ist
Dass ttp die Rechtsform einer AG gewählt hat, ist im Branchenvergleich alles andere als typisch, hat aber gute Gründe. So versteht sich ttp nicht nur als Dienstleister, sondern als unternehmerisch geprägtes Unternehmen mit einem professionellen Führungsanspruch, einer langfristigen und auf Wachstum ausgerichteten Strategie sowie klar strukturieren Modellen für die Beteiligung von Partnern und Mitarbeitern. Die AG-Form gibt hier Planungssicherheit und bildet den Rahmen für eine strategische Unternehmensführung, insbesondere im zukunftsorientierten Hinblick auf Nachfolgelösungen. Die höheren Anforderungen an Transparenz und Kontrolle, z. B. durch einen verpflichtenden Aufsichtsrat, erfüllt man gerne. Schließlich sendet dies ein starkes Vertrauenssignal an Mandanten und Partner. Alles in allem ist die Wahl der AG damit ein bewusstes Statement, mit dem sich ttp von anderen Kanzleien abhebt.
Auch Prof. Dr. Römermann hat sich bereits intensiv mit der Rechtsform befasst und kann aus seiner Erfahrung berichten: „Ich hatte 1994 in meiner Dissertation über „Entwicklungen und Tendenzen bei Anwaltsgesellschaften“ die These geäußert, dass die AG für Rechtsanwälte eine zulässige Rechtsform sei. Das hat damals Kopfschütteln, im besten Fall mitleidiges Lächeln ausgelöst. Einige Jahre später wurde es dann Realität. Heute gibt es ein paar Aktiengesellschaften bei Rechtsanwälten und Steuerberatern. Bei Steuerberatern war das Thema nie so umkämpft wie bei Anwälten. Oft treffe ich irrationale Ängste der Berufsangehörigen an: vor der Veröffentlichung der Jahresergebnisse, vor den einzuhaltenden Formalitäten oder sogar vor der Institution des Aufsichtsrates. Wer indes näher hinschaut, stellt rasch fest, dass keiner dieser Einwände wirklich zieht. Im Gegenteil: Die AG ist eine Rechtsform mit einer überzeugenden, institutionellen Haftungsbeschränkung und guten Gestaltungsmöglichkeiten für Mitarbeiterbeteiligung und Nachfolge. Gerade und besonders bei Angehörigen der freien Berufe.“
Dem können wir uns nur anschließen. In diesem Sinne: Auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit!