Very international: Was ist über die Grenzen Deutschlands hinaus zu beachten?
Die grundsätzlichen Prinzipien der Umsatzsteuer gelten auch im internationalen Raum. Geregelt sind sie EU-weit in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, deren Umsetzung in Deutschland über nationales Recht in Form des Umsatzsteuergesetzes gewährleistet ist. Die innergemeinschaftliche Lieferung bildet das Pendant zum innergemeinschaftlichen Erwerb, die Ausfuhr zur Einfuhr. Und weiterhin gilt, dass nur ein Unternehmer den Vorsteuerabzug erhalten kann und nur einmal Umsatzsteuer abgeführt wird.
Dennoch ist international zusätzliches Wissen gefragt, auch um Spielräume steuerlich optimierend zu nutzen. Hätten Sie etwa gewusst, dass nicht immer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ansitzstaates gewählt werden muss, sondern sich ein Unternehmer umsatzsteuerlich in verschiedenen Mitgliedstaaten registrieren und damit gestalten kann, ob er steuerliche Pflichten in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten zu erfüllen hat?
Relevant ist auch, wer eine Ware tatsächlich transportiert bzw. den Transport in Auftrag gibt. Durch die Vielfalt an Geschäftsmodellen ergibt sich eine große Bandbreite an umsatzsteuerlichen Sachverhalten – vom innergemeinschaftlichen Verbringen über die Einrichtung von Konsignationslagern bis hin zur Frage, was passiert, wenn ein Gegenstand vor der Lieferung im In- oder Ausland ver- oder bearbeitet wird.
Umsätze richtig einzuordnen und die damit einhergehenden bürokratischen Verpflichtungen zu erfüllen, ist über den simplen Weg von A nach B hinaus also durchaus eine Wissenschaft für sich. Entsprechend wurden im Seminar typische Fragen zu diesem Thema näher beleuchtet: Was ist eine zusammenfassende Meldung und wozu werden diese Daten an die übrigen Staaten weitergegeben? Was ist das OSS Verfahren? Und gab es nicht auch mal das MOSS Verfahren? Wie muss eigentlich mein Buch- und Belegnachweis aussehen, damit mein Vorsteuerabzug nicht bei der Prüfung/ Veranlagung versagt wird?
Zur Vertiefung: ein Blick auf die Details
Das Seminar endete mit einem interaktiven Part, in dem IHK-Mitglieder Fragen zu aktuellen Themen platzieren und praktischen Rat zu alltäglichen Herausforderungen einholen konnten.
Tipp: Für alle, die ebenfalls ihr Wissen rund um die Umsatzsteuer im internationalen Warenverkehr ausbauen möchten, wird ttp in den kommenden Monaten auf seinem Blog weitere Fachbeiträge veröffentlichen.