Drei Personen mit Wirtschafts-ID Schildern an der Brust stehen in einer Reihe
Beispielgrafik Persönliche ID in Kartenform

#gutzuwissen , #Steuerberatung

Eindeutig wissenswert

Das Wichtigste zur Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Ab November 2024 erhält jeder wirtschaftlich Tätige automatisch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Dies erfolgt ohne vorherige Antragstellung und gebührenfrei. Es handelt sich dabei um eine steuerliche ID für Unternehmer, Freiberufler und Unternehmen, die als eindeutiges Identifizierungsmerkmal im Besteuerungsverfahren dient. Die W-IdNr. ist dementsprechend zukünftig auf allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen an die Finanzbehörden mitzuführen.

Mit ttp sind Sie topinformiert in nur fünf Minuten. Denn alles, was Sie darüber wissen müssen, haben wir im Folgenden kompakt als FAQ für Sie zusammengestellt.

Beispielgrafik Persönliche ID in Kartenform

Sie besteht aus den Buchstaben „DE“ sowie neun Ziffern, analog zum Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Hinzu kommt jedoch ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal. 

Gut zu wissen: Die W-IdNr. enthält keine persönlichen oder betrieblichen Daten bzw. Daten des zuständigen Finanzamtes in verschlüsselter Form.
 

Die Einführung erfolgt vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung, insbesondere des Besteuerungsverfahrens, um Bürokratie abzubauen – für mehr Effizienz und Transparenz. Ziel ist das Once-Only-Prinzip, nach dem Steuerpflichtige dann nur noch an einer Stelle Angaben machen oder Daten übermitteln müssten.
 

Jede natürliche Person in Deutschland besitzt eine IdNr., als eindeutiges Identifikationsmerkmal in Verwaltungsangelegenheiten. Diese bleibt unverändert erhalten. Die W-IdNr. kommt im Falle einer wirtschaftlichen Tätigkeit somit einfach hinzu.

Gleiches gilt für die Steuernummer und, falls vorhanden, die USt-IdNr. bei Unternehmen, die innergemeinschaftlich grenzüberschreitend tätig sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die W-IdNr. keine der vorhandenen Nummern ersetzt.
 

Stufenweise. Zunächst erhalten alle wirtschaftlich Tätigen, die bereits eine USt-IdNr. besitzen, diese als W-IdNr. zugeteilt. Der Stichtag hierfür wird noch durch eine öffentliche Bekanntmachung, voraussichtlich im Oktober 2024, festgelegt. Zu beachten ist, dass hier kein persönliches Mitteilungsschreiben erfolgt. Wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr., die bereits steuerlich erfasst oder Kleinunternehmer sind, erhalten voraussichtlich ab November 2024 eine elektronische Mitteilung. Haben sie keinen steuerlichen Berater, ist ein ELSTER-Benutzerkonto die Voraussetzung, um diese empfangen zu können. Andernfalls erfolgt die Mitteilung an den steuerlichen Vertreter über eine Schnittstelle in dessen Kanzleisoftware. 

Alle übrigen wirtschaftlichen Tätigen erhalten die Mitteilung ab dem 3. Quartal 2025. 

Wer mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, erhält ab dem 1. Quartal 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale, ebenfalls per elektronischer Mitteilung, und nutzt bis dahin das Unterscheidungsmerkmal 00001.
 

Ja, und zwar eine großzügige. So ist die Angabe von W-IdNr. und Unterscheidungsmerkmal in den elektronischen Steuererklärungsvordrucken bis zum Abschluss des initialen Vergabeverfahrens optional.
 

30. Oktober 2024
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Beate Theede
Steuerberaterin . Fachberaterin für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)
Flensburger Straße 21
24837 Schleswig
Fax: +49 (0) 4621 / 96 46-21
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